Homeworking

Viele Unternehmen haben in Zeiten des Coronavirus innerhalb kürzester Zeit auf Homeworking umgestellt, um damit den Vorgaben der Regierung, die sozialen Kontakte einzuschränken, nachzukommen.

Doch auch, wenn für viele Teleworking schon vor Corona zum Alltag gehört hat, stellt diese Umstellung für einen Großteil der Unternehmen eine große Herausforderung dar.

Wann für einen Betrieb überhaupt Homeoffice infrage kommt und welche Dinge dabei für die Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu beachten sind, möchten wir Ihnen in diesem Beitrag schlüssig darstellen.

Wann kommt das Arbeiten von zu Hause aus überhaupt infrage?

Ob ein Unternehmen für Heimarbeit infrage kommt oder nicht, hängt von der jeweiligen Branche und den internen Möglichkeiten der Firma ab. Wichtig zu wissen ist, dass Homeoffice weder zwingend vom Arbeitgeber angeordnet werden kann noch der Arbeitnehmer frei entscheiden kann, dass er aufgrund der aktuellen Situation lieber von zu Hause aus arbeiten würde. Gehört Homeworking nicht bereits zum Arbeitsalltag, bedarf es also eines beiderseitigen Einverständnisses.

Empfohlen wird überdies eine Betriebsvereinbarung, worin die Details genauer geregelt werden. Offene Fragen, wie beispielsweise, wer die Stromkosten für das Internet übernimmt oder die notwendigen Geräte, wie Laptop oder Computer, zur Verfügung stellt, sollten unbedingt im Vorhinein geklärt werden. Auch eine zeitliche Befristung oder ein Widerrufsvorbehalt können wichtig sein, um später Rechtsansprüche zu vermeiden.

Teleworking bedeutet natürlich nicht, rund um die Uhr für den Arbeitgeber verfügbar bzw. erreichbar zu sein, deshalb braucht es auch hier eine klare Vereinbarung.

Vorsicht mit Cloud-Speicherdiensten

Während Groupware-Funktionen, wie E-Mail oder Kalender, sehr leicht mithilfe von Web-Clients ortsunabhängig verfügbar sind, ist der Austausch großer Dateien und Dokumente schon etwas komplexer. Hier sollte unbedingt Abstand von Public-Cloud-Speicherdiensten genommen werden, da viele dieser Dienste aus den USA stammen und deshalb dem US Cloud Act unterliegen. Dieser ist nicht mit den hier geltenden Datenschutzbestimmungen (z.B. DSGVO) zu vereinbaren, wodurch es letztlich zu datenrechtlichen Problemen kommen kann. Glücklicherweise gibt es genügend Alternativen außerhalb der USA, die ein Bereitstellen von Dateien in einer datenschutzkonformen Private-Cloud-Umgebung ermöglichen.

Die Internetverbindung sollte für Homeoffice halten

Die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) hat schon mehrmals versichert, dass es kein Zusammenbrechen des Internets geben werde, auch wenn nun vermehrt Menschen von zu Hause aus arbeiten. Auch der erhöhte Zugriff auf Streaming-Dienstleister, wie Netflix & Co., wird die Internetleistung nicht einschränken, da die jeweiligen Streaming-Anbieter die Qualität der Videostreams notfalls an die Bandbreite anpassen können. Dadurch sollten Heimarbeiter keine Einschränkungen in der Internetleistung zu spüren bekommen.

Rabel EDV & Printing Solutions ist auch jetzt für Sie da

Gerade jetzt, wo einige Unternehmen auf Homeworking umstellen, treten viele IT-Fragen auf. Deshalb sind wir, wie gewohnt, für Sie telefonisch erreichbar und führen unseren Support via Telefon und Fernwartung durch.

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Wir wünschen Ihnen alles Gute, viel Kraft und vor allem beste Gesundheit in dieser schwierigen Zeit!
Rabel EDV & Printing Solutions

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